Kosten
Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Hierzu gehört auch, dass die Rechtsanwaltsgebühren für sie transparent und kalkulierbar sind.
Für die familienrechtliche Erstberatung fällt in der Regel eine Gebühr i.H.v. 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer an. Für die weitere Beratung wird eine Gebührenvereinbarung getroffen. Sobald ein Anwalt nach außen auftritt, gelten die Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetze (RVG). Danach werden die Gebühren durch den Wert des Streitgegenstandes bestimmt, der im Einzelfall ermittelt werden muss. Die Zusammenhänge dabei erkläre ich Ihnen genau.
Falls Sie nicht in der Lage sind, die Anwaltsgebühren zu zahlen, können sie möglicherweise Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Verfahrenskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren erhalten.
Rechtsanwalt Horst Pause
Elsässer Str. 2 23564 Lübeck
Tel.: 0451/611 17 – 0
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